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Seilzugangs- und Positionierungstechnik

Aus einer Not wurde eine Tugend

In der DDR war eines im Überfluss vorhanden – der Mangel an Allem. Dieser Mangel galt auch für Baugerüste jeglicher Art. Somit haben die Sachsen kurzerhand aus der Not eine Tugend gemacht und den Seilzugang Ende der 70er Anfang der 80er Jahre in Deutschland erfunden. Es wurde dazu auch eine TGL erstellt – was heute einer Technischen Regel TRBS gleichkommt.Es wurde dazu auch eine TGL-Norm 30431* erstellt – was heute einer DIN-Norm oder einer Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) gleichkommt. Weiterhin gab es auch Schulungen zum Erwerb dieser Fähigkeiten. (Linke zur Urkunde)

* Technischen Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen (TGL)

Nach der Wiedervereinigung wurde diese Zugangsvariante aus Unkenntnis und aus den bestehenden festen Strukturen heraus verteufelt und in eine Ecke der Illegalität gestellt.

20 Jahre nach dem Mauerfall ist dieser Zugang wieder da wo er einst mal stand – in der Legalität. Er genießt das Vertrauen vieler die sich im Montagedienstleistungsbereich befinden. Die Arbeit mit Hilfe der Seilzugangstechnik hat sich heute in vielen Bereichen fest etabliert, so z.B. in der Baubranche, in der chemischen Industrie und bei der Energieerzeugung.

Man pflegt enge Beziehungen zur Berufsgenossenschaft und anderen Behörden und genießt den Ruf einer sicheren Zugangsvariante. Seit Oktober 2009 gibt es die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 2121, Teil 3 zum Thema Seilzugangs- und Positionierung (SZP).

Die TRBS 2121 (Stand 01/2019 – Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz – Allgemeine Anforderungen) beschreibt die Ermittlung und Bewertung von Absturzgefährdungen, die bei der Verwendung von Arbeitsmitteln entstehen können.

Es gibt 4 Unterpunkte zur TRBS 2121 für Arbeiten mit Absturzgefahr.

  • Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten (Teil 1)
  • Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern (Teil 2)
  • Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen (Teil 3)
  • Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz – Ausnahmsweises Heben von Beschäftigten mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln (Teils 4)

Spezialbetrieb für …

Seilzugangsverfahren (SZP) und der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)

Erarbeitung von Zugangs- und Sicherungskonzepten im Bereich des Seilzugangsverfahrens (SZP) und der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).

Nach der Europäischen Arbeitsschutzrichtlinie muss jeder Unternehmer eine Gefährdungsermittlung (GE) für den Tätigkeitsbereich seines Unternehmens erstellen.

Ab 10 Mitarbeitern oder bei besonderen Gefahren muss die GE in schriftlicher Form dokumentiert werden.

Bei Arbeiten mit besonderen Risiken z.B. Arbeiten mit Absturzgefahr im Bereich des Seilzugangsverfahrens und in allen Bereichen in denen Absturzgefahr (PSAgA) besteht ist unabhängig von der Mitarbeiteranzahl eine GE vor jedem Einsatz schriftlich zu erstellen.

Die GE muss nicht zwingend vom Unternehmer selbst erstellt werden. Er kann diese Aufgabe auch auf ein externes Unternehmen übertragen. Dieses externe Unternehmen erstellt dann eine auf sein Unternehmen angepasste GE.

Wir erstellen für Sie ein individuelles auf Ihre Firma zugeschnittenes Zugangs- und Sicherungskonzept bestehend aus:

  • Arbeitsanweisung
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Betriebsanweisung

Somit minimieren Sie die Unfallrisiken für Ihre Mitarbeiter in Ihrer Firma.

Die Vergangenheit hat uns gezeigt, dass in vielen Betrieben starke Defizite im Bereich Sicherung im Absturzgefährdeten Bereich vorhanden sind.

Um die Handhabung der Materialien besser kennen zu lernen, den Pflichten des Arbeitsschutzgesetztes und den Vorgaben der Berufsgenossenschaft (DGUV Vorschrift 1) nachzukommen, empfehlen wir eine regelmäßige Schulung der Mitarbeiter.

Je nach Aufgabengebiet können wir Ihnen Schulungen in den folgenden Bereichen anbieten:

Kurse im Bereich der Seilzugangstechnik nach FISAT Standard:

  • Level I
  • Level II
  • Level III
  • Wiederholungsunterweisungen für alle drei Ausbildungsstufen

Kurse im Bereich der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA), nach:
Grundlagen für die Kurse bilden die DGUV Regel 112-198, DGUV Regel 112-199

  • PSAgA – Arbeitsbühnen
  • PSAgA – Aufzugsanlagen
  • PSAgA – Dach- , Zimmer- & Holzbauarbeiten
  • PSAgA – Funkanlagen
  • PSAgA – Gerüstbau
  • PSAgA – Hochregallager
  • PSAgA – Krananlagen
  • PSAgA – Silos & beengte Räume
  • PSAgA – PSAgA von Windkraftanlagen
  • PSAgA – individuelle Schulung für ihren Standort

Wir bieten Ihnen als weiteren Service die Erarbeitung eines Komplettpaketes im Bereich Absturzsicherung an.

Darin enthalten sind:

  • die Vor-Ort-Beratung
  • Konzept-/ Angebotserstellung
  • Materialauswahl, Bestellung, Montage
  • jährliche Prüfung der eingebauten Anlagen
  • jährliche Prüfung der PSA
  • jährliche Schulung der Anwender im PSAgA

Kontaktieren Sie uns und wir finden eine Lösung für Sie.

Rufen Sie an

+49 (0) 3433 – 7882827

Büro | Post

Kahnsdorfer Straße 2
04575 Neukieritzsch – OT Kahnsdorf

Campus Espenhain

Schulungsort
Margarethenhain 7
04571 Rötha – OT Espenhain

Schreiben Sie uns

info@seilzugangstechnik-lucke.de